Rechtsprechung
BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang bei Beschaffungskriminalität und zugleich vorliegender Persönlichkeitsstörung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt eines drogenabhängigen Straftäters; Erfolgsaussichten der Therapie eines Drogenabhängigen; Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang zum Konsum berauschender Mittel im Übermaß und den Taten sowie ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Erfolgsaussichten bei Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 326
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07
Den Urteilsgründen kann auch nicht entnommen werden, dass bei dem therapiewilligen Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (i. S. v. BVerfGE 91, 1) nicht besteht. - BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer …
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07
Zwar muss zwischen dem im § 64 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Hang zum Konsum berauschender Mittel im Übermaß und den Taten sowie der zukünftigen Gefährlichkeit ein symptomatischer Zusammenhang bestehen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 und 2), jedoch kann dieser mit den Erwägungen des Landgerichts nicht in Frage gestellt werden. - BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96
Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie …
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07
Zwar muss zwischen dem im § 64 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Hang zum Konsum berauschender Mittel im Übermaß und den Taten sowie der zukünftigen Gefährlichkeit ein symptomatischer Zusammenhang bestehen (BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1 und 2), jedoch kann dieser mit den Erwägungen des Landgerichts nicht in Frage gestellt werden. - BGH, 26.11.1996 - 4 StR 538/96
Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07
Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel dürfen grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
Dabei muss der erforderliche symptomatische Zusammenhang nicht nur zwischen dem in § 64 StGB vorausgesetzten Hang und der Tat, sondern auch zur zukünftigen Gefährlichkeit bestehen (BGH NStZ 2007, 326; BGH NStZ-RR 1997, 231), wobei nicht erforderlich ist, dass die zu erwartenden Straftaten mit der abgeurteilten Tat vergleichbar sind, sondern es genügt, wenn die künftig zu befürchtenden Straftaten suchtbedingt sind (BGH NStZ-RR 1996, 257). - BGH, 12.09.2012 - 5 StR 418/12
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Im Übrigen dürfen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel grundsätzlich nicht die Entscheidung über deren Anordnung beeinflussen, solange die übrigen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 5 StR 13/07, NStZ 2007, 326 f.; BGH…, Beschluss vom 26. November 1996 - 4 StR 538/96, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 6).